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Betriebliche Altersversorgung: Weniger zahlen und mehr sparen

Hannover, 1. November 2023. Die Zeiten ändern sich und damit auch die Anforderungen an unsere finanzielle Sicherheit im Alter. Die gesetzliche Rente allein genügt heute oft nicht mehr, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. In dieser unsicheren Lage ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu einer tragenden Säule für ein unbeschwertes Rentenalter geworden. Die VGH Versicherungen erklären, was sich genau hinter diesem Begriff verbirgt und warum die bAV für Arbeitnehmende wie Arbeitgeber interessant ist.

Wer sein eigenes Wohlergehen nicht gern dem Zufall überlässt, setzt sich bereits frühzeitig mit der Altersvorsorge auseinander. „Einen der wichtigsten Grundbausteine bildet die betriebliche Altersversorgung“, sagt Frank Heuer, Vorsorgeexperte der VGH Versicherungen. Bei diesem Modell können Arbeitgeber die Arbeitnehmenden unterstützen und ebenfalls in die Altersvorsorge einzahlen. Letztere haben in jedem Unternehmen sogar ein Recht auf bAV.

Entscheidend ist die Entgeltumwandlung

Der große Vorteil der bAV ist, dass der Anteil, den die Arbeitnehmenden einzahlen, direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird. Das führt zu geringeren Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf das Bruttogehalt. Dieser „Entgeltumwandlung“ genannte Mechanismus ermöglicht es den Arbeitnehmenden, mehr für das Alter anzusparen als sich im Nettogehalt widerspiegelt. Legt man bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.500 Euro beispielsweise jeden Monat 100 Euro zur Seite, beträgt der Nettoaufwand bei Steuerklasse I tatsächlich lediglich rund 56 Euro. Das entspricht einer Förderquote von 44 Prozent!
Die Besteuerung greift erst in der Auszahlungsphase. Das bedeutet, dass die Steuern auf die angesparten Gelder erst dann gezahlt werden müssen, wenn die Versicherten ihre Rentenzahlungen erhalten. Da das Einkommen im Alter oft niedriger ist, ist der Steuersatz zu diesem Zeitpunkt in der Regel ebenfalls geringer. Dies führt zu einer reduzierten Steuerbelastung und bedeutet, dass mehr vom Bruttogehalt netto zur Verfügung steht.

Alle Beteiligten arbeiten zusammen

Solange Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen und im Tarifvertrag nichts Anderweitiges festgehalten wurde, sind sie durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zudem dazu verpflichtet, bei Entgeltumwandlungsverträgen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrages zu gewähren.
Sollte das Arbeitsverhältnis ein vollständiges Kalenderjahr ruhen, und bleiben die entsprechenden Einzahlungen somit aus, besteht übrigens die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. „Dabei spielt es keine Rolle, ob man in der Zeit ein Sabbatical absolviert oder seine Kinder betreut hat“, erklärt VGH-Experte Frank Heuer.

Wettbewerbsvorsprung durch bAV

Die bAV ist aber auch für Arbeitgeber attraktiv. „Insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen Fachkräftemangels ist es wichtig, als Unternehmen für qualifizierte Mitarbeitende attraktiv zu bleiben und diese langfristig zu binden“, rät Frank Heuer. „Mit dem Angebot einer bAV heben Arbeitgeber sich im Wettbewerb ab und signalisieren, dass sie sich um das Wohl ihrer Belegschaft sorgen. Gerade jüngere Generationen erwarten in verstärktem Maße solche Benefits am Arbeitsmarkt.“

Über die VGH Versicherungen

Die VGH ist der größte öffentliche Versicherer in Niedersachsen – mit einem lückenlosen Angebot an Schaden- und Personenversicherungen. Rund 4.600 Mitarbeiter sind direkt oder indirekt für den regionalen Marktführer tätig, darunter etwa 450 VGH-Vertreter und ihre Mitarbeiter. Gemeinsam mit dem zweiten Vertriebspartner, den Sparkassen, bilden sie ein flächendeckendes Servicenetz zur Betreuung von rund 1,8 Millionen Kunden. Nicht nur als Versicherer und Arbeitgeber, auch als Sponsor zahlreicher Projekte und Programme im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich engagiert sich die VGH traditionell für die Menschen in ihrem Geschäftsgebiet.
Mehr Informationen: www.vgh.de

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