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Sind Diebstähle aus dem Garten versichert?

Der eigene Garten ist ein Erholungsort und eine Erweiterung des Wohnraums und verlagert den Lebensraum nach draußen: Wäsche trocknen, auf der Gartengarnitur am Laptop arbeiten, den Kinderwagen oder das Fahrrad einfach vor der Terrassentür parken. Und wenn dann etwas gestohlen wird? Welche Versicherung kommt für den Verlust auf?
Gegenstände im Garten ziehen Diebe an, selbst Wäsche, die auf der Leine trocknet, ist nicht sicher. Dies kann nicht nur Ärger und materielle Verluste verursachen, sondern auch das Sicherheitsgefühl beeinträchtigen. Daher sind präventive Maßnahmen wichtig.

Den Garten diebstahlsicher gestalten

Die richtige Gestaltung des Gartens kann maßgeblich dazu beitragen, Diebe abzuschrecken. Ein Zaun und dichte Hecken stellen eine wirksame Barriere dar und schränken zusätzlich das Sichtfeld von außen ein. Eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern ist eine weitere wirksame Methode Diebe abzuschrecken. Generell gilt: Eine gut ausgeleuchtete Fläche ist weniger attraktiv für Einbrecher. Überlegen Sie sich also sorgfältig, wo Lichtquellen in Ihrem Garten angebracht werden können, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.

Sicherheitstechnik nutzen

Sicherheitstechnik kann dazu beitragen, Diebstähle aus dem Garten zu verhindern oder die Chancen auf Wiedererlangung gestohlener Gegenstände zu erhöhen. Überwachungskameras schrecken nicht nur ab, sie dokumentieren auch verdächtige Aktivitäten.
Alarmsysteme bei Bewegung oder Türöffnung informieren Sie und andere, wenn etwas passiert. Und GPS-Tracker für wertvolle Gegenstände erhöhen die Chancen auf Wiederbeschaffung.

Tipps zur Prävention:

  • Sicherheitsmaßnahmen aktuell halten
  • Wertsachen nicht im Garten liegenlassen und aus dem Blickfeld entfernen
  • Möbel mit Drahtschlössern sichern
  • Garten klar umgrenzen mit Hecken und Zäunen
  • Versicherung auf Gartengegenstände prüfen und gegebenenfalls erweitern

Versicherung von Gegenständen im Garten

Viele Menschen gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung auch für Gegenstände im Garten gilt. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Oft deckt die Hausratversicherung nur Diebstähle ab, die nach einem Einbruch in der Wohnung oder dem Haus selbst stattfinden. Gartenmöbel, Werkzeuge oder andere Gegenstände im Freien können ausgenommen sein.
Es ist daher wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls die Hausratversicherung um einen Diebstahlschutz von versicherten Sachen im Garten zu erweitern. Solche Versicherungen können den Diebstahl von Gartengeräten, Möbeln, Mährobotern und anderen Gegenständen abdecken, die nicht durch eine herkömmliche Hausratversicherung geschützt sind.

Sie haben weitere Fragen?
Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter 040 3766 3367 beraten.
Internet: www.gev-versicherung.de

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