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Mietminderung wegen SchimmelManuela B. ist Mitglied im Ortsverein Haus & Grund. Sie vermietet eine Zweizimmerwohnung an die Studentin Marie S. In der letzten Zeit gab es heftige Regenfälle. Marie S. informiert ihre Vermieterin darüber, dass sich dadurch an den Wänden und der Decke im Schlafzimmer Schimmel gebildet hat. Frau B. lässt den Schaden begutachten. Die notwendige Reparatur ist aufwendig. Es stellt sich heraus, dass durch eine undichte Stelle im Dach Regenwasser eingedrungen ist und den Schimmel verursacht hat. Bis die Schäden vollständig repariert sind, zahlt die Mieterin Marie S. keine Miete mehr. Sie ist der Meinung, dass die Wohnung praktisch nicht mehr bewohnbar gewesen sei, so dass die Zahlungspflicht entfallen sei. Allerdings nutzt sie auch während der Renovierungsarbeiten weiterhin die Wohnung. Nach einer Beratung durch ihren Rechtsanwalt klagt Frau B. die nicht gezahlte Miete ein. Sie ist bereit, eine Mietminderung von 10 Prozent zu akzeptieren. Vor Gericht einigen sich Frau B. und ihre Mieterin. Marie S. zahlt einen vereinbarten festen Betrag, um die Mietrückstände auszugleichen. Die Mieterin hatte zwar das grundsätzliche Recht, wegen der umfangreichen Reparaturarbeiten und der vorübergehenden Mängel die Miete zu mindern. Die Wohnung konnte sie jedoch weiterhin nutzen. Deswegen hätte sie die Miete nicht zu 100% einbehalten dürfen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens werden zwischen Frau B. und Marie S.
aufgeteilt. © Roland VersicherungWas kann der Vermieter tun, wenn in der Wohnung Schimmel aufgetreten
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