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Logo Roland VersicherungUnordnung allein reicht für fristlose Kündigung nicht aus

Gerda B. ist Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund Niedersachsen. Sie vermietet seit mehreren Jahren eine Wohnung an Michael S. Als sie die Wohnung wegen notwendiger Reparaturen betritt, stellt sie fest, dass sie in einem stark vermüllten und verwahrlosten Zustand ist. In allen Zimmern stapeln sich Kisten, Müll und zahlreiche Gegenstände, die Michael S. über Jahre angesammelt hat. Um zu verhindern, dass sich der Zustand der Wohnung weiter verschlechtert, kündigt Gerda B. das Mietverhältnis fristlos.

Der Streit landet vor Gericht – mit einem für Gerda B. enttäuschenden Ergebnis. Das Amtsgericht entscheidet zugunsten des Mieters. Nach Ansicht des Gerichts reicht es für eine außerordentliche Kündigung nicht aus, dass ein Mieter seine Wohnung mit Gerümpel vollstellt. Das komme erst dann infrage, wenn die Substanz des Gebäudes beschädigt wird oder andere Hausbewohner beeinträchtigt werden, zum Beispiel durch eine starke Geruchsbelästigung. Solche Auswirkungen lassen sich in diesem Fall aber nicht nachweisen.

ROLAND Rechtsschutz übernimmt die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten für Gerda B. Sie selbst muss nur die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.


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Tel.0221/8277-500
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