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Grünes Umfeld bedeutet gute Wohnlage
Das Amtsgericht Bielefeld gibt dem Vermieter in seinem Urteil vom 19.07.2025
(Az.: 413 C 266/24) Recht und verurteilt die Mieterin zur Zustimmung zur
Mieterhöhung. Der seitens des Gerichts beauftragte Sachverständige
habe festgestellt, dass tatsächlich eine „gute“ Wohnlage
vorhanden sei. Dies zeige sich dadurch, dass es sich um ein weitgehend
durchgrüntes Gebiet handele, sich weitere Grünanlagen in der
Nähe befänden, kaum Lärmimmissionen vorhanden seien und
die Gegend ein positives Image habe. Dies seien jeweils ausschlaggebende
Kriterien für die Güte einer Wohnlage. Die ortsübliche
Vergleichsmiete liege sogar noch höher als vom Vermieter angenommen.
Das Gericht sei jedoch an den Klageantrag gebunden, sodass es den Anspruch
lediglich in beantragter Höhe zusprechen konnte. © Haus & Grund Niedersachsen |