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Versicherungsschutz für leerstehende Immobilien
Warum Leerstand das Risiko erhöht

GEV-VersicherungLeerstehende Immobilien wirken ruhig und unscheinbar – doch genau diese Stille birgt ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Ohne regelmäßige Nutzung bleiben Schäden häufig unbemerkt, was zu hohen Folgekosten führen kann. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit unbefugter Zutritte oder von Vandalismus. Wer eine Wohnung zwischen zwei Mietern freistehen lässt, sollte den Versicherungsschutz besonders im Blick behalten. Immobilien, die leerstehend zum Verkauf angeboten werden, sind vom Versicherungsschutz meistens ausgeschlossen.

Fehlt die alltägliche Kontrolle, entwickeln sich kleine Probleme rasch zu größeren Schäden. Leitungswasser tritt unbemerkt aus, Frost lässt Rohre platzen oder eine mangelnde Lüftung führt zu schleichender Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Technische Defekte, etwa an elektrischen Anlagen, können Brände verursachen, die oft erst spät entdeckt werden. Ein länger andauernder Leerstand gilt daher als Gefahrerhöhung und muss dem Versicherer gemeldet werden.

Pflichten im Leerstand
Damit der Schutz bestehen bleibt, verlangt der Versicherer bestimmte Maßnahmen. Dazu gehören ein konsequenter Frostschutz, das sichere Verschließen aller Fenster und Türen sowie regelmäßige Kontrollgänge im und um das Gebäude. Viele Eigentümer dokumentieren diese Rundgänge per Foto oder kurzer Notiz. Im Schadenfall kann das ein hilfreicher Nachweis sein, um zu zeigen, dass alle Obliegenheiten erfüllt wurden.

Wichtige Versicherungen für leerstehende Immobilien
Neben der aktiven Betreuung des Objekts ist ein passender Versicherungsschutz wichtig. Für unbewohnte Gebäude gelten besondere Bedingungen, da sich Risiken anders darstellen als bei regulär genutzten Immobilien.

Wohngebäudeversicherung
Sie bildet den Grundschutz. Versichert sind üblicherweise Schäden durch Feuer, sowie durch Sturm und Hagel. Schäden durch Leitungswasser sind bei leerstehenden Immobilien – im Gegensatz zu bewohnten Objekten – jedoch nicht versichert. Darum müssen bei leerstehenden Immobilien die Wasserleitungen unbedingt entleert werden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Auch ein nicht bewohntes Gebäude unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Passiert jemandem auf dem Grundstück etwas, können Eigentümer haftbar gemacht werden. Die entsprechende Haftpflichtversicherung schützt vor daraus entstehenden Ansprüchen.

Leerstand richtig managen
Eine sorgfältige Vorbereitung mindert Risiken erheblich. Dazu zählen die rechtzeitige Meldung des Leerstands, verlässlicher Frostschutz, regelmäßige Begehungen und eine gute Sicherung des Gebäudes. Eine gepflegte Außenanlage vermittelt zusätzlich den Eindruck, dass das Objekt betreut wird – ein wirksames Mittel gegen Vandalismus und unbefugtes Betreten.

Fazit
Ein leerstehendes Gebäude ist nicht nur ungenutzter Raum, sondern ein Vermögenswert, der Aufmerksamkeit braucht. Wer den Leerstand ordnungsgemäß meldet, Sicherheitsvorschriften einhält und für passenden Versicherungsschutz sorgt, erhält die bauliche Substanz und schafft Planungssicherheit – bis die Immobilie wieder genutzt wird.

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