Versicherungsschutz
für leerstehende Immobilien
Warum Leerstand das Risiko erhöht
Leerstehende
Immobilien wirken ruhig und unscheinbar – doch genau diese Stille
birgt ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Ohne regelmäßige
Nutzung bleiben Schäden häufig unbemerkt, was zu hohen Folgekosten
führen kann. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit unbefugter
Zutritte oder von Vandalismus. Wer eine Wohnung zwischen zwei Mietern
freistehen lässt, sollte den Versicherungsschutz besonders im Blick
behalten. Immobilien, die leerstehend zum Verkauf angeboten werden, sind
vom Versicherungsschutz meistens ausgeschlossen.
Fehlt die alltägliche Kontrolle, entwickeln sich kleine Probleme
rasch zu größeren Schäden. Leitungswasser tritt unbemerkt
aus, Frost lässt Rohre platzen oder eine mangelnde Lüftung führt
zu schleichender Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Technische Defekte,
etwa an elektrischen Anlagen, können Brände verursachen, die
oft erst spät entdeckt werden. Ein länger andauernder Leerstand
gilt daher als Gefahrerhöhung und muss dem Versicherer gemeldet werden.
Pflichten im Leerstand
Damit der Schutz bestehen bleibt, verlangt der Versicherer bestimmte Maßnahmen.
Dazu gehören ein konsequenter Frostschutz, das sichere Verschließen
aller Fenster und Türen sowie regelmäßige Kontrollgänge
im und um das Gebäude. Viele Eigentümer dokumentieren diese
Rundgänge per Foto oder kurzer Notiz. Im Schadenfall kann das ein
hilfreicher Nachweis sein, um zu zeigen, dass alle Obliegenheiten erfüllt
wurden.
Wichtige Versicherungen für leerstehende Immobilien
Neben der aktiven Betreuung des Objekts ist ein passender Versicherungsschutz
wichtig. Für unbewohnte Gebäude gelten besondere Bedingungen,
da sich Risiken anders darstellen als bei regulär genutzten Immobilien.
Wohngebäudeversicherung
Sie bildet den Grundschutz. Versichert sind üblicherweise Schäden
durch Feuer, sowie durch Sturm und Hagel. Schäden durch Leitungswasser
sind bei leerstehenden Immobilien – im Gegensatz zu bewohnten Objekten
– jedoch nicht versichert. Darum müssen bei leerstehenden Immobilien
die Wasserleitungen unbedingt entleert werden.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Auch ein nicht bewohntes Gebäude unterliegt der Verkehrssicherungspflicht.
Passiert jemandem auf dem Grundstück etwas, können Eigentümer
haftbar gemacht werden. Die entsprechende Haftpflichtversicherung schützt
vor daraus entstehenden Ansprüchen.
Leerstand richtig managen
Eine sorgfältige Vorbereitung mindert Risiken erheblich. Dazu zählen
die rechtzeitige Meldung des Leerstands, verlässlicher Frostschutz,
regelmäßige Begehungen und eine gute Sicherung des Gebäudes.
Eine gepflegte Außenanlage vermittelt zusätzlich den Eindruck,
dass das Objekt betreut wird – ein wirksames Mittel gegen Vandalismus
und unbefugtes Betreten.
Fazit
Ein leerstehendes Gebäude ist nicht nur ungenutzter Raum, sondern
ein Vermögenswert, der Aufmerksamkeit braucht. Wer den Leerstand
ordnungsgemäß meldet, Sicherheitsvorschriften einhält
und für passenden Versicherungsschutz sorgt, erhält die bauliche
Substanz und schafft Planungssicherheit – bis die Immobilie wieder
genutzt wird.
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