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VGH - Kooperationspartner stellt sich vor


v.l.n.r.: Herr Arand und Herr Hillberecht von der VGH-Versicherung mit Frau Jung, Vors. Haus & Grund Niedersachsen

Jung:
Herr Arand, die VGH bzw. Ihre Muttergesellschaft sind im letzten Jahr 275 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch dazu. Wirkt sich die lange Tradition noch heute aus?

Arand:
Im beruflichen Alltag merkt man davon tatsächlich sehr wenig, weil wir ja bei allem Traditionsbewusstsein ein modernes Versicherungsunternehmen sind. Es gibt aus der Historie ein paar Besonderheiten, die uns von anderen Versicherern unterscheiden. So fühlen wir uns dem Gemeinwohl in Niedersachsen verpflichtet. In unserem Geschäftsgebiet haben wir mehr als jedes vierte Wohngebäude versichert und sind damit Marktführer.

Jung:
Welche Themen bewegen Sie aktuell am meisten?

Arand:
Wenn man das Tagesgeschäft und die allgegenwärtigen Digitalisierungsthemen ausblendet, ist es die seit dem Ahrtal-Hochwasser 2021 nicht mehr endende Diskussion um die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Wohngebäude. Dazu gibt es auch eine entsprechende Passage im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung.

Jung:
Welche Gründe werden seitens der Politik für die Einführung einer derartigen Pflichtversicherung vorgebracht?

Hillebrecht:
Vordergründig soll damit die bundesweite Versicherungsdichte in der Elementarschadenversicherung von aktuell etwa 57% auf deutlich über 90% angehoben werden. Im Grunde ist es das sogenannte Samariterdilemma: Wenn es bei einem großen Hochwasser wie bei dem Ahrtal-Ereignis tausende geschädigte Bürger gibt, die nicht gegen derartige Schäden versichert sind, ist es für die politischen Entscheidungsträger schwer, dann hart zu bleiben und nicht finanziell zu helfen.

Jung:
Welche Ereignisse werden durch die Elementarschadenversicherung abgesichert?

Arand:
Im Fokus stehen Überschwemmungsereignisse z.B. durch starke Regenfälle, die Ausuferung von Flüssen und Bächen aber auch Schäden durch Rückstau infolge eines Überschwemmungsereignisses. Abgedeckt sind aber auch Schäden durch Erdbeben oder Erdrutsch und weitere Naturgefahren.

Jung:
Warum werden die Risiken einer Elementarschadenversicherung im Vergleich zu den traditionellen Risiken wie Feuer oder Sturm so selten abgesichert?

Hillebrecht:
Tatsächlich sind fast 100% der Wohngebäude gegen Feuerschäden versichert. Auch bei der Sturm- oder Leitungswasserversicherung liegen wir bei Werten um die 90%. Bei der Elementarschadendeckung handelt es sich allerdings um eine Absicherung, die in den meisten Bundesländern erst seit 1994 angeboten wird. Ein Sonderfall ist Baden-Württemberg, wo tatsächlich bis 1994 eine Art Pflichtversicherung bestand. In Niedersachsen haben sich seither erst 39% der Hauseigentümer für die Elementarschadenversicherung entschieden. Das wird zum Teil auch daran liegen, dass sie kein automatischer Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung ist, sondern in der Regel als zusätzlicher Baustein hinzugewählt werden muss.

Jung:
Wie positioniert sich die VGH zum Thema Pflichtversicherung?

Hillebrecht:
Tatsächlich sehen wir dieses Vorhaben mit gemischten Gefühlen. Natürlich lebt ein Versicherer im Wesentlichen davon, seinen Kunden ihre Risiken abzunehmen. Momentan sind noch keine Details eines Gesetzesentwurfes bekannt. Klar ist aber, dass es bei einer möglichen Einführung der Pflichtversicherung nur einen engen Zeitrahmen für die Umsetzung geben wird. Lt. Koalitionsvertrag sollen auch die Versicherungsbedingungen reguliert werden. Da auch Bestandsverträge erfasst werden sollen, müssten dann im Extremfall die Eigentümer von bundesweit knapp 20 Mio. Wohngebäuden bzw. 450.000 Versicherte bei der VGH in Niedersachsen angeschrieben und mit Angeboten versehen werden.

Jung:
Wir hören von unseren Mitgliedern hin und wieder, dass sie gerade bei entsprechender Lage in Gewässernähe Schwierigkeiten haben, eine entsprechende Versicherung zu bekommen. Wie stehen Sie zu solchen Aussagen?

Hillebrecht:
Bei rund 100 Anbietern kann ich natürlich nicht das Verhalten jedes einzelnen Wohngebäudeversicherers beurteilen. Die Allermeisten davon nutzen die Informationen, die uns der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liefert. Dabei wird jeder Adresse eine bestimmte Gefährdungsklasse für Hochwasser zugeordnet. Im Wesentlichen werden dazu die amtlichen Daten der Wasserwirtschaft verwendet. Letztlich steigen dann die Beiträge mit dem steigenden Überschwemmungsrisiko. Im Extremfall wird ein Versicherer auch eine deutlich höhere Selbstbeteiligung einfordern. Dadurch können die Angebote zum Teil deutlich variieren. Es macht daher gerade in den stärker gefährdeten Lagen Sinn, mehrere Angebote einzuholen. Dass jemand dann kein Angebot erhält, halte ich für nahezu ausgeschlossen.

Jung:
Wie können sich denn die Bürger in Niedersachsen über ihr eigenes Risiko informieren?

Hillebrecht:
Mit dem Hochwassercheck erhält man eine schnelle Indikation für das eigene Gebäude auf „www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen“.

Jung:
Vielen Dank für das Gespräch.

Hillebrecht/Arand:
Sehr gern.

Allgemein:
Die VGH Versicherung steht den Haus & Grund Mitgliedern in Niedersachsen für Fragen zur Grundstückshaftpflichtversicherung sowie zur Privathaftpflichtversicherung, zur Gebäudeversicherung, Bauleitungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Gewässerschädenversicherung und auch für Fragen zur Unfallversicherung zur Verfügung. Bei der Kooperation wurde besonderer Wert auf einen schnell umsetzbaren persönlichen Service vor Ort gelegt, der durch örtliche Dependancen unseres Kooperationspartners gewährleistet werden kann.

© Haus & Grund Niedersachsen

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