VGH - Kooperationspartner
stellt sich vor

v.l.n.r.: Herr Arand und Herr Hillberecht
von der VGH-Versicherung mit Frau Jung, Vors. Haus & Grund Niedersachsen |
Jung:
Herr Arand, die VGH bzw. Ihre Muttergesellschaft sind im letzten
Jahr 275 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch dazu. Wirkt
sich die lange Tradition noch heute aus?
Arand:
Im beruflichen Alltag merkt man davon tatsächlich sehr wenig,
weil wir ja bei allem Traditionsbewusstsein ein modernes Versicherungsunternehmen
sind. Es gibt aus der Historie ein paar Besonderheiten, die uns
von anderen Versicherern unterscheiden. So fühlen wir uns dem
Gemeinwohl in Niedersachsen verpflichtet. In unserem Geschäftsgebiet
haben wir mehr als jedes vierte Wohngebäude versichert und
sind damit Marktführer.
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Jung:
Welche Themen bewegen Sie aktuell am meisten?
Arand:
Wenn man das Tagesgeschäft und die allgegenwärtigen Digitalisierungsthemen
ausblendet, ist es die seit dem Ahrtal-Hochwasser 2021 nicht mehr endende
Diskussion um die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
für Wohngebäude. Dazu gibt es auch eine entsprechende Passage
im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung.
Jung:
Welche Gründe werden seitens der Politik für die Einführung
einer derartigen Pflichtversicherung vorgebracht?
Hillebrecht:
Vordergründig soll damit die bundesweite Versicherungsdichte in der
Elementarschadenversicherung von aktuell etwa 57% auf deutlich über
90% angehoben werden. Im Grunde ist es das sogenannte Samariterdilemma:
Wenn es bei einem großen Hochwasser wie bei dem Ahrtal-Ereignis
tausende geschädigte Bürger gibt, die nicht gegen derartige
Schäden versichert sind, ist es für die politischen Entscheidungsträger
schwer, dann hart zu bleiben und nicht finanziell zu helfen.
Jung:
Welche Ereignisse werden durch die Elementarschadenversicherung abgesichert?
Arand:
Im Fokus stehen Überschwemmungsereignisse z.B. durch starke Regenfälle,
die Ausuferung von Flüssen und Bächen aber auch Schäden
durch Rückstau infolge eines Überschwemmungsereignisses. Abgedeckt
sind aber auch Schäden durch Erdbeben oder Erdrutsch und weitere
Naturgefahren.
Jung:
Warum werden die Risiken einer Elementarschadenversicherung im Vergleich
zu den traditionellen Risiken wie Feuer oder Sturm so selten abgesichert?
Hillebrecht:
Tatsächlich sind fast 100% der Wohngebäude gegen Feuerschäden
versichert. Auch bei der Sturm- oder Leitungswasserversicherung liegen
wir bei Werten um die 90%. Bei der Elementarschadendeckung handelt es
sich allerdings um eine Absicherung, die in den meisten Bundesländern
erst seit 1994 angeboten wird. Ein Sonderfall ist Baden-Württemberg,
wo tatsächlich bis 1994 eine Art Pflichtversicherung bestand. In
Niedersachsen haben sich seither erst 39% der Hauseigentümer für
die Elementarschadenversicherung entschieden. Das wird zum Teil auch daran
liegen, dass sie kein automatischer Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung
ist, sondern in der Regel als zusätzlicher Baustein hinzugewählt
werden muss.
Jung:
Wie positioniert sich die VGH zum Thema Pflichtversicherung?
Hillebrecht:
Tatsächlich sehen wir dieses Vorhaben mit gemischten Gefühlen.
Natürlich lebt ein Versicherer im Wesentlichen davon, seinen Kunden
ihre Risiken abzunehmen. Momentan sind noch keine Details eines Gesetzesentwurfes
bekannt. Klar ist aber, dass es bei einer möglichen Einführung
der Pflichtversicherung nur einen engen Zeitrahmen für die Umsetzung
geben wird. Lt. Koalitionsvertrag sollen auch die Versicherungsbedingungen
reguliert werden. Da auch Bestandsverträge erfasst werden sollen,
müssten dann im Extremfall die Eigentümer von bundesweit knapp
20 Mio. Wohngebäuden bzw. 450.000 Versicherte bei der VGH in Niedersachsen
angeschrieben und mit Angeboten versehen werden.
Jung:
Wir hören von unseren Mitgliedern hin und wieder, dass sie gerade
bei entsprechender Lage in Gewässernähe Schwierigkeiten haben,
eine entsprechende Versicherung zu bekommen. Wie stehen Sie zu solchen
Aussagen?
Hillebrecht:
Bei rund 100 Anbietern kann ich natürlich nicht das Verhalten jedes
einzelnen Wohngebäudeversicherers beurteilen. Die Allermeisten davon
nutzen die Informationen, die uns der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV) liefert. Dabei wird jeder Adresse eine bestimmte Gefährdungsklasse
für Hochwasser zugeordnet. Im Wesentlichen werden dazu die amtlichen
Daten der Wasserwirtschaft verwendet. Letztlich steigen dann die Beiträge
mit dem steigenden Überschwemmungsrisiko. Im Extremfall wird ein
Versicherer auch eine deutlich höhere Selbstbeteiligung einfordern.
Dadurch können die Angebote zum Teil deutlich variieren. Es macht
daher gerade in den stärker gefährdeten Lagen Sinn, mehrere
Angebote einzuholen. Dass jemand dann kein Angebot erhält, halte
ich für nahezu ausgeschlossen.
Jung:
Wie können sich denn die Bürger in Niedersachsen über ihr
eigenes Risiko informieren?
Hillebrecht:
Mit dem Hochwassercheck erhält man eine schnelle Indikation für
das eigene Gebäude auf „www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen“.
Jung:
Vielen Dank für das Gespräch.
Hillebrecht/Arand:
Sehr gern.
Allgemein:
Die VGH Versicherung steht den Haus & Grund Mitgliedern in Niedersachsen
für Fragen zur Grundstückshaftpflichtversicherung sowie zur
Privathaftpflichtversicherung, zur Gebäudeversicherung, Bauleitungsversicherung,
Bauherrenhaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Gewässerschädenversicherung
und auch für Fragen zur Unfallversicherung zur Verfügung. Bei
der Kooperation wurde besonderer Wert auf einen schnell umsetzbaren persönlichen
Service vor Ort gelegt, der durch örtliche Dependancen unseres Kooperationspartners
gewährleistet werden kann.
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