Menü/Datenschutz

Home > News/Presse > Schönheitsreparaturen

Mietrecht: Schönheitsreparaturen - was geht, was geht nicht?

Dieses Video wird über YouTube wiedergegeben. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy (auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Streichen - Copyright Sylvia Horst

Viele Mietvertragsklausel zu den Schönheitsreparaturen des Mieters wurden vom BGH als unwirksam erachtet.
Umso wichtiger ist es, aktuelle und gültige Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag zu haben.
Gültige Klauseln zu den Schönheitsreparaturen verpflichten den Mieter meist, die Wohnung zu renovieren.
Sind die Klauseln ungültig, so trägt der Vermieter meist die Kosten. Was bei den Schönheitsreparaturen
zu beachten ist, sowie Rechte und Pflichten werden für Mieter und Vermieter ausführlich dargestellt.

Start des Videofilms über YouTube >>

© Dr. Hans Reinold Horst

Weitere Videofilme zum Immobilienrecht >>

Weitere Videofilme "Info und Politik" >>


News/Presse >>

Unsere Partner:

Logo Roland Versicherung Logo VGH-Versicherung Logo GEV Logo NDS Bauschlichtungsstelle Logo Die Johanniter Logo Netter Logo Tui-Reisecenter Logo Möbel Heinrich