Der verstorbene Mieter ohne Erben?
Ist der Nachlasspfleger eine Option oder Pflicht?
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Ist der Mieter verstorben und keine erkennbaren Erben
vorhanden, so stellen sich für den Vermieter
eine Reihe von Fragen: Ist das Mietverhältnis beim Tod des Mieters
zu Ende? Wie soll man kündigen?
Von wem bekommt man die Miete, die Betriebskosten, die Renovierungskosten
erstattet? Wer tritt für den Mieter ein?
Muss man einen Nachlasspfleger für den toten Mieter bestellen? Wie
bestellt man einen Nachlasspfleger?
Diese und weitere Fragen werden in diesem Video beantwortet.
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© Dr. Hans Reinold Horst
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